Rechtsanwalt und Verfahrensbeistand Klaus Richter
Verfahrensbeistand

Es ist auch mein Anliegen und Gebot, Konfliktlösungen anzubieten und zu erarbeiten, wenn Kinder in irgendeiner Art und Weise betroffen sind.

"Konfliktlösung durch Gesprächsführung"

Der Gesetzgeber hat in Kindschaftssachen ausdrücklich das Herstellen eines Einvernehmens gesetzlich normiert. Die Eltern – jeder Elternteil – soll in der Lage sein Konflikte zu bearbeiten. Die Kinder sollen nicht die Probleme der Erwachsenen lösen.

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