Es ist auch mein Anliegen und Gebot, Konfliktlösungen anzubieten und zu erarbeiten, wenn Kinder in irgendeiner Art und Weise betroffen sind.
Es ist auch mein Anliegen und Gebot, Konfliktlösungen anzubieten und zu erarbeiten, wenn Kinder in irgendeiner Art und Weise betroffen sind.
Der Gesetzgeber hat in Kindschaftssachen ausdrücklich das Herstellen eines Einvernehmens gesetzlich normiert. Die Eltern – jeder Elternteil – soll in der Lage sein Konflikte zu bearbeiten. Die Kinder sollen nicht die Probleme der Erwachsenen lösen.
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