Die originäre Aufgabe eines jeden Rechtsanwaltes ist, die Interessen einer Person in einer (streitigen) Auseinandersetzung gegen einen Dritten wahrzunehmen und bestmöglich zu vertreten.
Damit diese Aufgabenstellung erfüllt werden kann, ist Erfahrung und das entsprechende Fachwissen unerlässlich.
Mein Hauptaugenmerk liegt neben dem allgemeinen Zivilrecht im Familienrecht. Das Familienrecht ist vielfältig. Es betrifft auch vorsorgende Regelungen während intakter Partnerschaft. Sie werden bei mir umfassend beraten. Leider scheuen Manche und die Mehrzahl diesen Schritt zu häufig.
Das „klassische Familienrecht“ beinhaltet Angelegenheiten, nämlich:
- Trennung und Scheidung
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Güterrecht / gemeinsames Vermögen
- Vorsorgende Verträge und Vereinbarungen (u. a. Betreuungs-, Altersvorsorgevollmacht, Patientenverfügungen)
- Lebenspartnerschaftsangelegenheiten
- Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des ehelichen Güterrechts
Familienrecht bedeutet per se nicht Streit. Mein Hauptaugenmerk darin, Lösungen zu erarbeiten und zu finden, damit langjährige Konflikte und Streitigkeiten soweit möglich vermieden werden. Sei dies zu Lebzeiten oder für den Fall des Todes.
Ein professionelles Trennungs- und Scheidungsfolgenmanagement erleichtert das Herstellen einer gütlichen Einigung.